Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiegert Landmaschinen
1 Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.4 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2 Angebote und Preisstellung
2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
2.2 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
2.3 Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
3 Lieferfristen
3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande kommt. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
3.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so gehen die sich ergebenden Verzögerungen zu seinen Lasten.
4 Gewährleistung
4.1 Sollten von uns gelieferte Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen, mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
4.2 Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
4.3 Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen gilt: Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden.
Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Waren bzw. Dienstleistung beschränkt.
4.4 Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt werden.
4.6 Die Gewährleistungsfrist für Waren und Dienstleistungen beträgt 12 Monate.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus den zustehenden Forderungen, unser Eigentum.
5.2 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
5.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
6 Zahlungen
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird noch hinzugefügt.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
6.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
7 Datenschutz
7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung Ihrer Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten.
7.2 Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten
besteht jedoch nicht.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 48346 Ostbevern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.